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Kfw-Finanzierungen

Förderangebot zum 01. 10. 2014

Die KfW-Banken bieten alle Altersgruppen seit dem 01. 10. 2014 zu  "altersgerecht umbauen" eine neue Kreditvariante.

Nach Stand Februar 2015 erhalten private Eigentümer und Mieter einen Zuschuss von 8% der förderfähigen Investitionskosten, die max. 4.000,00 € pro Wohneinheit betragen können.

Es gibt weiterhin eine Zuschussmöglichkeit  über 10% der förderfähigen Investitionskosten bis zu max. 5.000,00 € pro Wohneinheit in Bezug "altersgerechtes Haus".

Es können barrierefreie Neu-, Umbauten die in Wohngebäuden notwendig sind gefördert werden.
Die Zuschüsse sind abhängig von Sanierungen und Anzahl der Wohneinheiten.

Über folgende Punkte informieren wir Sie gerne:
> Kann ich überhaupt einen Antrag stellen ?
> Wie erfolgt die Antragstellung ?
> Wie sind die technischen Anforderungen für Aufzüge/Lifte ?

 
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